AG Eschwege - Beschluß vom 16.01.1997
1 X 220/95
Normen:
BGB § 1711 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1108

AG Eschwege - Beschluß vom 16.01.1997 (1 X 220/95) - DRsp Nr. 1998/194

AG Eschwege, Beschluß vom 16.01.1997 - Aktenzeichen 1 X 220/95

DRsp Nr. 1998/194

Dem nichtehelichen Vater steht ein Umgangsrecht mit seinem nichtehelichen Kind nicht zu, wenn das Kind seit fast sechs Jahren bei Pflegeeltern lebt und sowohl Anträge des Vaters als auch der Pflegeeltern auf Adoption des Kindes vorliegen.

Normenkette:

BGB § 1711 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1108