AG Eschwege - Beschluß vom 16.01.1997 (1 X 220/95) - DRsp Nr. 1998/194
AG Eschwege, Beschluß vom 16.01.1997 - Aktenzeichen 1 X 220/95
DRsp Nr. 1998/194
Dem nichtehelichen Vater steht ein Umgangsrecht mit seinem nichtehelichen Kind nicht zu, wenn das Kind seit fast sechs Jahren bei Pflegeeltern lebt und sowohl Anträge des Vaters als auch der Pflegeeltern auf Adoption des Kindes vorliegen.