AG Osnabrück - Beschluß vom 23.01.1997
8 VIII 2876
Normen:
BGB § 1711 ;
Fundstellen:
DAVorm 1997, 422

AG Osnabrück - Beschluß vom 23.01.1997 (8 VIII 2876) - DRsp Nr. 1997/5752

AG Osnabrück, Beschluß vom 23.01.1997 - Aktenzeichen 8 VIII 2876

DRsp Nr. 1997/5752

Auch wenn zwischen den Eltern eines nichtehelichen Kindes erhebliche Spannungen bestehen, dient der Umgang des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind in der Regel dessen Wohl. Besteht zwischen dem Vater und seinem nichtehelichen Kind eine enge Beziehung, so erfordert das Wohl des Kindes, daß 5 Jahre alt ist, nicht nur den Umgang alle zwei Wochen am Wochenende, sondern auch während der Hälfte der Ferien, sowie an jedem 2. Doppelfeiertag und an einem weiteren Tag zur Nachfeier des Geburtstages des Kindes.

Normenkette:

BGB § 1711 ;
Fundstellen
DAVorm 1997, 422