ÖOGH - Beschluß vom 11.02.1997 (4 Ob 2392/96 k) - DRsp Nr. 1998/218
ÖOGH, Beschluß vom 11.02.1997 - Aktenzeichen 4 Ob 2392/96 k
DRsp Nr. 1998/218
Hat ein Minderjähriger wegen einer von ihm begangenen Straftat einem Dritten eine Wiedergutmachungsleistung gezahlt, wird dies nicht von dem vom Unterhaltspflichtigen zu leistenden Unterhalt umfaßt.