BayObLG - Beschluß vom 16.01.1997 (3Z BR 248/96)
I. Am 31.3.1993 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene deren Tochter zur Betreuerin für die Aufgabenkreise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge und Führen des Schriftverkehrs und ordnete für den Aufgabenkreis [...]