FG Niedersachsen - Urteil vom 01.07.1998
XII 322/89
Normen:
EheG § 73 Abs. 1 ; BGB § 531 Abs. 2 ; BGB § 812 ; EStDV § 7 ;

Unentgeltlicher Anteilserwerb gem. § 7 EStDV; Widerruf der Schenkung des hälftigen Hofanteils und Erfüllung des Rückübertragungsanspruchs durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch

FG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.1998 - Aktenzeichen XII 322/89

DRsp Nr. 2003/17364

Unentgeltlicher Anteilserwerb gem. § 7 EStDV; Widerruf der Schenkung des hälftigen Hofanteils und Erfüllung des Rückübertragungsanspruchs durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch

1. Liegt zwischen Landwirtseheleuten eine Bruchteilsgemeinschaft vor, so ist von einer Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auszugehen. Die Frage, ob zwischen den Landwirtseheleuten eine GbR in Form einer Innengesellschaft - zustande gekommen durch schlüssiges Verhalten - bestanden hat, kann dann dahingestellt bleiben. 2. Widerruft ein Ehegatte die Schenkung des hälftigen Hofanteils an den Ehepartner wegen groben Undanks und wird der Rückübertragungsanspruch durch Auflassung und Eintragung der Eigentumsänderung in das Grundbuch erfüllt, bleibt der Anteilserwerb durch den Schenkenden auch dann unentgeltlich i.S.d. § 7 EStDV, wenn dieser dem Beschenkten dessen Aufwendungen für den Hofbetrieb in der Vergangenheit erstatten muss und den Erstattungsbetrag als Anschaffungskosten zu aktivieren hat.

Normenkette:

EheG § 73 Abs. 1 ; BGB § 531 Abs. 2 ; BGB § 812 ; EStDV § 7 ;

Tatbestand: