Zutreffend wurden Fahrtkosten nicht erstattet, denn entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers liegt keine Genehmigung nach § 126 BRAGO vor. Zwar ist im Protokoll vom 19.7.1997 - Einzelrichtertermin - die [...]
OLG Naumburg - Beschluß vom 12.08.1998 (7 U 75/98)
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt gemäß §§ 17 Abs. 1, Abs. 4, 14 Abs. 1 S. 2 GKG 14.483,60 DM und errechnet sich nach der Beschwer des klagenden Bundeslandes durch das angefochtene Urteil des [...]
OLG Naumburg - Beschluß vom 15.07.1998 (9 W 81/97)