OLG Nürnberg - Beschluß vom 28.01.1998 (11 W 4066/97)
I. 1. Die Beschwerde ist gemäß §§ 793 Abs. 2, 567 ff, 568 , 577Abs. 2 Satz 2 zulässig. Sie wurde form- und fristgerecht eingelegt. Es liegt ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor, daß das Landgericht den vom [...]