AG Betzdorf - Beschluß vom 08.05.1998 (6 XVII B 81) - DRsp Nr. 1999/1469
AG Betzdorf, Beschluß vom 08.05.1998 - Aktenzeichen 6 XVII B 81
DRsp Nr. 1999/1469
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Betreuers gehören nicht die Kosten, die dem Betreuer durch seine Teilnahme an einem Kurs eines Betreuungsvereins entstanden sind, der seiner Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung diente, auch nicht wenn dieser Kurs konkrete Aufgaben dieser Betreuung betraf.