AG Rinteln - Beschluß vom 27.04.1998
2 XV 178
Normen:
BGB § 1711 ;
Fundstellen:
DAVorm 1998, 638

AG Rinteln - Beschluß vom 27.04.1998 (2 XV 178) - DRsp Nr. 1998/16882

AG Rinteln, Beschluß vom 27.04.1998 - Aktenzeichen 2 XV 178

DRsp Nr. 1998/16882

Hat ein (nichteheliches) Kind sieben Jahre mit dem Vater zusammengelebt, dient der Umgang des Kindes mit seinem Vater in der Regel seinem Wohl. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bei seiner gerichtlichen Anhörung einen Umgang mit dem Vater abgelehnt hat, sofern erkennbar ist, daß das Kind mit seiner Äußerung bei seiner Anhörung die Sicht der Mutter im Sinne eines Parental Alienation Syndrom (PAS) übernommenen hat.

Normenkette:

BGB § 1711 ;
Fundstellen
DAVorm 1998, 638