LG Osnabrück - Beschluß vom 12.06.1998 (7 T 72/98)
Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Trinkgelder sind entgegen den Ansichten der Parteien auf 180,00 DM monatlich zu schätzen. Die Frage, ob Trinkgelder überhaupt ein Teil des Arbeitseinkommens oder [...]