BayObLG - Beschluß vom 06.10.1998 (1Z BR 52/98)
I. Die Beteiligte zu 1 ist die Mutter der nichtehelichen Kinder A (jetzt 10 Jahre alt), B (jetzt 7 Jahre alt) und C (jetzt 2 Jahre alt). Der Beteiligte zu 3 ist der Vater von B und C. Mit ihm lebt die Beteiligte zu 1 [...]