BayObLG - Beschluß vom 23.12.1999 (1Z BR 204/98)
I. Die 1997 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Der Beteiligte zu 1 ist ihr Bruder. Zum Nachlaß gehört umfangreicher Grundbesitz in München und Umgebung, ein Urlaubsanwesen in Italien, Bankguthaben und [...]