OLG Rostock - Beschluss vom 17.07.2000 (10 WF 24/00)
Die nach § 128 Abs. IV BRAGO zulässige Beschwerde ist auch begründet. Nach § 12 Abs. I BRAGO ist der Rechtsanwalt bei einer Rahmengebühr berechtigt, die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände [...]