OLG Stuttgart - Beschluss vom 02.02.2000 (18 WF 496/99)
Die gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO im eigenen Namen eingelegte Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers ist zulässig. Sie hat in der Sache jedoch nur teilweise Erfolg. Das Familiengericht hat zu Recht den [...]