OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.04.2000 (25 WX 38/00)
Das Amtsgericht hat dem Antrag des Beteiligten zu 2. vom 26.7.1999, als Vergütung und Aufwendungsersatz für die Betreuung des Betroffenen insgesamt 2.716,97 DM gegen die Staatskasse festzusetzen, durch Beschluß vom [...]