OLG Karlsruhe - Beschluss vom 29.08.2001 (5 WF 133/01)
I. Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Die Trennung der Parteien erfolgte am 12.03.2001. Aus der Ehe der Parteien sind die drei Kinder ... (geb. am 03.03.1981 - volljährig), ... (geb. am 18.05.1988) und ... [...]