OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.12.2002 (1 UF 236/02)
Zwischen den beteiligten Eltern war vor dem Amtsgericht ein Umgangsregelungsverfahren anhängig, das im wesentlichen mit einer im Termin am 21.08.2002 geschlossenen Vereinbarung beendet worden ist. Ausgenommen von der [...]