OLG Zweibrücken - Beschluss vom 24.01.2002 (3 W 5/02)
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolge ihrer Zulassung statthaft (§§ 56 g Abs. 5 Satz 2, 69 e Satz 1 FGG) und auch im Übrigen förmlich nicht zu beanstanden (§§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 4, 20 Abs. 1, 21 [...]