AG Warendorf - Beschluss vom 28.06.2002
9 F 414/02
Normen:
BGB § 1361b Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)318b
FamRZ 2002, 1716

Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Zuweisung trotz Einvernehmens der Beteiligten

AG Warendorf, Beschluss vom 28.06.2002 - Aktenzeichen 9 F 414/02

DRsp Nr. 2004/14470

Zuweisung der Ehewohnung getrennt lebender Ehegatten: Zuweisung trotz Einvernehmens der Beteiligten

Trotz Einvernehmens der getrennt lebenden Ehegatten kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Wohnungszuweisung zu bejahen sein, so insbesondere dann, wenn nur die förmliche Zuweisung ermöglicht, die Wohnung trotz fristloser Mietvertragskündigung zu halten.

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(165)318b
FamRZ 2002, 1716