BayObLG - Beschluss vom 18.12.2002 (3Z BR 200/02)
I. Für die Betroffene wurde am 7.5.1997 die Beteiligte, ihre Nichte, zur Betreuerin bestellt für die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge einschließlich Wohnrecht, Leibgeding, Rente [...]