OLG Köln - Beschluß vom 05.09.2002 (4 UF 110/02)
Die gemäß §§ 621 e Abs. 1, 3, 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) ist nicht begründet. Das Familiengericht hat zu Recht den Antrag der Beteiligten zu 2), ihr das alleinige [...]