OLG Nürnberg - Beschluss vom 18.11.2003 (7 WF 3303/03)
I. Mit seiner Klage vom 20.02.2003 hat der Kläger gegen die Beklagte Unterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht in Höhe von 15.147,51 Euro nebst Zinsen geltend gemacht. Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 07.04.2003 [...]