OVG Hamburg - Beschluss vom 06.08.2003 (4 So 3/02)
Das nach Sachlage als Beschwerde anzusehende Rechtsmittel ist zulässig und begründet. Der Auffassung des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluss, der Klägerin könne Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, [...]