BGH - Beschluß vom 19.05.2004 (IXa ZB 310/03)
I. Die Gläubigerin vollstreckt gegen den Schuldner wegen einer Hauptforderung in Höhe von 127.822,97 EURO nebst Zinsen und Kosten. Sie erwirkte vor dem Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der die im [...]