BayObLG - Beschluss vom 28.07.2004 (3Z BR 94/04)
I. Für den Betroffenen ist seit 20.8.2000 ein Betreuer für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und [...]