BGH - Versäumnisurteil vom 16.02.2005 (VIII ZR 133/04)
Der Beklagte zu 2 (fortan: der Beklagte) und dessen Ehefrau, die frühere Beklagte zu 1, waren Mieter einer Wohnung in Berlin, G.straße ..., die ihnen der Kläger mit Vertrag vom 30. März 1996 vermietet hatte. Die [...]