BVerfG - Beschluß vom 21.04.2005 (1 BvR 510/04)
I. Der Beschwerdeführer ist Vater des 1991 geborenen J. und des 1994 geborenen P., der aus der mittlerweile geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der nunmehr knapp vierzigjährigen Kindesmutter hervorgegangen ist. [...]