FG Münster - Urteil vom 27.04.2005 (1 K 7062/01 E)
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind. Die ledige Klägerin (Klin.) lebt seit 1987 in einer nichtehelichen [...]