OLG Dresden - Beschluss vom 29.07.2005 (20 WF 99/05)
Der Rechtsbehelf bleibt ohne Erfolg, weil das Familiengericht den Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens mit dem angefochtenen Beschluss nicht in einer die Gebühreninteressen des beschwerdeführenden Rechtsanwalts [...]