OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.03.2005 (2 WF 93/05)
Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute, aus ihrer Ehe ist das Kind Adrian B, geboren am 28. Mai 1997, hervorgegangen, das gegenwärtig beim Gläubiger lebt, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Im [...]