OLG Oldenburg - Beschluss vom 05.04.2005 (2 WF 70/05)
Die Kläger sind die leiblichen Kinder des Beklagten. Der Kläger zu 3. befindet sich noch in der allgemeinen Schulausbildung und lebt - ebenso wie die Kläger zu 1. und 2. - im Haushalt der Kindesmutter. Die Kläger [...]