OLG Rostock - Beschluss vom 13.07.2005 (10 UF 67/03)
I. Die Klägerin begehrt für eine beabsichtigte Berufung Prozesskostenhilfe, weil sie nach Abweisung ihrer Klage durch das Amtsgericht weiterhin einen güterrechtlichen Ausgleich nach ihrer Ehescheidung verlangen will. [...]