OLG Naumburg - Beschluss vom 27.07.2005 (3 UF 108/05)
1.) Die gemäß §§ 621e, 621 ZPO zulässige befristete Beschwerde des Antragsgegners ist unbegründet, weil das Amtsgericht der Antragstellerin zutreffend die Ehewohnung der Parteien zur alleinigen Nutzung zugewiesen hat. [...]