OLG Hamm - Beschluss vom 09.10.2006 (15 W 141/06)
I. Für die Betroffene, die nach wie vor in ihrer eigenen Wohnung lebt, wurde zunächst durch einstweilige Anordnung vom 17.7.2002 der Beteiligte zu 3) für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten zum vorläufigen [...]