OLG Stuttgart - Beschluss vom 04.05.2006 (15 WF 110/06)
I. Die Beschwerde, mit der sich der Antragsteller gegen die in dem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss vom 06.03.2006 enthaltene Bedingung, dass die Festsetzung bezüglich der laufenden Unterhaltsleistungen nur gilt, soweit [...]