SchlHOLG - Beschluss vom 09.03.2006 (13 UF 25/05)
Die beabsichtigte Berufung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Bei vorläufiger Würdigung des Sach- und Streitstandes ist die Beklagte entgegen der von ihr vorgetragenen Ansicht auch verpflichtet, [...]