OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.08.2006 (15 WF 183/06)
Die gemäß §§ 620 c, 621 g ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 6. Juni [...]