OLG Köln - Beschluss vom 30.06.2006 (16 Wx 102/06)
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts hält im Ergebnis einer rechtlichen Nachprüfung stand (§§ 27 f GG, 546 ZPO). Gemäß § 1908 b Abs. 1 [...]