OLG Hamm - Beschluss vom 31.01.2008 (6 WF 17/08)
Die gem. § 56 g FGG zulässige Beschwerde ist nur teilweise begründet. Bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens im Termin vom 22.8.2007 (Bl. 26 d. A.) ist die Antragstellerin insgesamt 9,45 Stunden tätig gewesen, [...]