OLG Köln - Beschluss vom 05.03.2008 (II-4 WF 33/08)
Die gemäß §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat zu Recht den Streitwert auf 335,- EUR festgesetzt, was den von der Klägerin mit den Klageanträgen zu 1. und 3. geltend [...]