Die Klage der Klägerin zu 1. wird abgewiesen.
Das Verfahren hinsichtlich des Klägers zu 2. wird eingestellt.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird bis zur teilweisen Rücknahme auf 2.000,00 EUR und für die Zeit danach auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
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