VG Stuttgart - Urteil vom 27.08.2009 (A 11 K 624/08)
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 07. Februar 2008 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner [...]