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VG Stuttgart - Beschluss vom 06.10.2009 (12 K 3589/09)

Unbegründeter Eilantrag auf vorläufige Teilnahme einer Schülerin am Gymnasialunterricht; Ausschluss von Einwendungen gegen Grundschulempfehlung...

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Antragstellerin begehrt, dem Antragsgegner durch Erlass einer einstweiligen [...]
VG Stuttgart - Urteil vom 27.08.2009 (A 11 K 624/08)

Rechtswidriger Widerruf des Familienasyls bei Erlöschen der Asylanerkennung des Stammberechtigten durch Einbürgerung

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 07. Februar 2008 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner [...]