BGH - Beschluss vom 04.02.2010 (V ZB 165/09)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2009 wird als unzulässig verworfen. Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Der [...]