OLG Zweibrücken - Beschluss vom 08.10.2010 (6 WF 196/10)
I. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, da sie nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG eingelegt worden ist. Der Senat folgt nicht der von Keidel (FamFG, 16. Aufl., § 63 Rdn.14) und [...]