OLG München - Beschluss vom 27.08.2010 (11 WF 331/10)
I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Beschwerdewert wird auf 751,12 Euro festgesetzt. IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. I. Die [...]