BGH - Beschluss vom 30.11.2011 (I ZR 213/10)
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2011 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Die [...]