OLG Hamm - Beschluss vom 16.11.2011 (II-8 WF 236/11)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von 1500 €. Die sofortige Beschwerde ist gemäß den §§ 1 GewSchG, 95 Abs. 1 Nr 4, 87 [...]