OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.03.2012 (3 WF 11/12)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. I. Durch Beschluss vom 29.10.2007 hat das Amtsgericht dem Antragsteller für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung [...]