BGH - Beschluss vom 26.06.2013 (XII ZB 64/13)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2013 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Beschwerdewert: 1.187,33 € I. Die [...]